Einladung zur ordentlichen Versammlung der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Neuenegg

Protokollauflage

Das Protokoll vom 15. Mai 2024 ist unter der Rubrik „Über uns – Kirchgemeindeversammlung“ einsehbar.

Rechtsmittel

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Gemeindebeschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, berechnet vom Tag nach der Kirchgemeindeversammlung an.

Stimmrecht

Antrags- und Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-Reformierten Landeskirche angehören.

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 15. Mai 2024
  2. Voranschlag 2025
  3. Wahlen & Verabschiedungen
  4. Bericht über die Aktivitäten der Kirchgemeinde
  5. Verschiedenes

 

Im Anschluss an die Versammlung laden wir alle herzlich zum gemütlichen Beiammensein ein.

Kirchgemeinderat Neuenegg