Einladung zur ordentlichen Versammlung der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Neuenegg
Protokollauflage
Das Protokoll vom 15. Mai 2024 ist unter der Rubrik „Über uns – Kirchgemeindeversammlung“ einsehbar.
Rechtsmittel
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Gemeindebeschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, berechnet vom Tag nach der Kirchgemeindeversammlung an.
Stimmrecht
Antrags- und Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-Reformierten Landeskirche angehören.
Traktanden
- Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 15. Mai 2024
- Voranschlag 2025
- Wahlen & Verabschiedungen
- Bericht über die Aktivitäten der Kirchgemeinde
- Verschiedenes
Im Anschluss an die Versammlung laden wir alle herzlich zum gemütlichen Beiammensein ein.
Kirchgemeinderat Neuenegg