In der kirchlichen Trauung wird die zivilrechtlich geschlossene Ehe vor Gott und der Gemeinde bekräftigt und gesegnet. Zwei Menschen sagen Ja zueinander und bitten um Gottes Segen für ihre Liebe und den gemeinsamen Lebensweg.
In der Regel an Ihre/n Gemeindepfarrerin oder -pfarrer.
Sie können aber auch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer anfragen, zu der oder dem Sie eine persönliche Beziehung haben. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Trauung möglichst frühzeitig bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Wahl anzumelden. Im Traugespräch werden Sie dann alle Einzelheiten mit der Pfarrerin, dem Pfarrer besprechen können. Die Mitwirkung des Brautpaares und weiterer Personen an der Gestaltung des Gottesdienstes ist sehr willkommen.
Für die Reservation der kirchlichen Räume wenden Sie sich an den zuständigen Sigrist oder die Sigristin der Gemeinde. Mit ihm/ihr können Sie auch Fragen des Raumschmuckes klären.
In Absprache mit der Organistin oder dem Organisten können vom Brautpaar engagierte Musiker mitwirken. Weitere Informationen auf Anfrage.
Die Zweckbestimmung der beim Trauungsgottesdienst erhobenen Kollekte kann vom Brautpaar gewählt werden.
Wird vom Brautpaar (bzw. dessen Angehörigen) organisiert.
Trauungen konfessionsverschiedener Paare sind bei uns selbstverständlich möglich. Falls ein Partner der Römisch-Katholischen Kirche angehört und will, dass die evangelisch-reformierte Trauung von seiner Kirche kirchenrechtlich anerkannt wird, ist eine so genannte «Formdispens» nötig. Diese kann beim zuständigen Römisch-Katholischen Pfarramt angefordert werden.
Für ortsansässige Angehörige der Landeskirche ergeben sich kirchlich keine Kosten, für Auswärtige oder Nichtkirchenglieder besteht ein Gebührenkatalog. Darüber kann Ihnen Ihr Kreispfarrer
Auskunft geben.
Fragen aller Art besprechen Sie am besten mit Ihrem Kreispfarrer telefonisch oder bei einem Besuch.