Kirchenein- /austritt

Kircheneintritt

Der Eintritt oder Wiedereintritt in die Evangelisch-reformierte Kirche kann mündlich oder schriftlich dem zuständigen Pfarramt erklärt werden. Das Formular «Kircheneintrittsformular» erleichtert Personen, die in die Landeskirche eintreten oder wiedereintreten möchten, die Gesuchstellung. Es werden darin alle für die Erfassung der Mitgliedschaft nötigen Personalien erfragt. Das Formular dient zugleich der administrativen Abwicklung des Kircheneintritts durch das zuständige Pfarramt, den Kirchenrat und die zuständige Einwohnerkontrolle.

Die Eintrittsformulare senden Sie bitte an:

Kirchgemeinde Neuenegg
Sekretariat
Postfach 94
3176 Neuenegg

Kirchenaustritt / Nichtzugehörigkeit

Der Austritt aus der Landeskirche setzt eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Erklärung gegenüber der Kirchenpflege der Kirchgemeinde am Wohnsitz voraus. Ein rückwirkender Kirchenaustritt ist ausgeschlossen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Austrittserklärung bei der zuständigen Kirchgemeinde.


Einen allfälligen Austritt senden Sie bitte an:

Kirchgemeinde Neuenegg
Sekretariat
Postfach 94
3176 Neuenegg