Einladung zur ordentlichen Versammlung der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Neuenegg

Protokollauflage

Das Protokoll vom 6. Dezember 2023 ist unter der Rubrik „Über uns – Kirchgemeindeversammlung“ einsehbar.

Rechtsmittel

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Gemeindebeschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, berechnet vom Tag nach der Kirchgemeindeversammlung an.

Stimmrecht

Antrags- und Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-Reformierten Landeskirche angehören.

Traktanden

  1.  Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 6. Dezember 2023
  2.  Vorstellung Rechnung 2023
  3.  Bericht Rechnungsrevision und Genehmigung Rechnung 2023
  4.  Genehmigung Kredit Fernwärmeleitung für Pfarrliegenschaft (Pfarrhaus, Sigristenhaus, Waschhaus)
  5.  Wahlen & Verabschiedungen
  6.  Bericht über die Aktivitäten der Kirchgemeinde
  7.  Verschiedenes

Im Anschluss an die Versammlung laden wir alle herzlich zum gemütlichen Zusammensein ein.

Kirchgemeinderat Neuenegg